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Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Vorabgenehmigung?

Grundsätzlich muss vor Fahrtantritt eine Bestätigung der Kostenübernahme der Krankenkasse vorliegen. Außnahmen sind vorstationäre oder nachstationäre Behandlungen, Ambulante OPs, vor- oder nach ambulante Operationen und stationäre Einweisungen. Erste Hilfe-Fahrten, und Fahrten im Notfall sind auch genehmigungsfrei. Gerne kümmern wir uns um die Kostenübernahme der Patienten, vorausgesetzt, wir erhalten die Durchschrift der Verordnung per Fax oder E-Mail.

Senden Sie ihre Durchschrift an:

Fax: 030 98697076 oder an die E-Mail: info@krankentransport-stahl.de

Welche Krankenfahrten übernehmen Sie?

Wir übernehmen Fahrten, sowohl als qualifizierte als auch unqualifizierte Krankentransport bezeichnet werden.

Wer hat Anspruch auf Krankentransport

Anspruch auf Beförderung in einem Krankenwagen (qualifizierter Transport) haben Patienten, die während der Fahrt fachlich-medizinische Betreuung benötigen. Die liegend transportiert werden müssten, Sauertstoff während der Fahrt benötigen oder Infektionsfahrten.

Anspruch auf Beförderung mit einem Tragestuhlwagen (unqualifizierter Transport) der Schwerbehinderten Ausweis mit Merkzeichen und Pflegegrad 2 muss vorhanden.

Und der Patient muss sich alleine Umsetzten können.